Verkehrsmedizin
Verkehrsmedizinische Beratung und Begutachtung
​​Sie fahren Auto/Motorrad und leiden an einer Erkrankung oder nehmen Medikamente ein, die sich auf Ihre Wahrnehmung, Wachheit, Konzentration oder Beweglichkeit auswirken? In diesem Fall kann es sinnvoll sein, sich verkehrsmedizinisch beraten zu lassen.
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Wir stehen Ihnen in unserer Praxis gerne zur Verfügung:
Dr. Wolfram v. Pannwitz, Facharzt für Neurologie und Verkehrsmediziner
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Das Ziel der Verkehrsmedizin ist es, dass eine Fahrsicherheit gewährleistet wird und weder die Person selbst sich in Gefahr bringt, noch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.
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Die Verkehrsmedizin ist ein Teilgebiet der Humanmedizin, die sich mit Erkrankungen, Behinderungen und anderen medizinischen Ursachen beschäftigt, die zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führen. Dazu gehören auch durch Medikamente oder andere Substanzen hervorgerufene Minderungen der Tauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr.
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Auch die Begutachtung der Fahreignung ist ein Inhalt der Verkehrsmedizin. Durch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird eine Art „TÜV für den Fahrer“ angestrebt. Von den Behörden kann sie hauptsächlich bei höheren Punktezahlen im Flensburger Register (besonders nach Führerscheinentzug) sowie im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten unter Alkohol und anderen Drogen angeordnet werden.
Verkehrsmedizin und Neurologie.
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In der Neurologie sind viele Erkrankungen bekannt, die zu einer Einschränkung der Eignung zum Fahren eines Fahrzeugs führen. Am bekanntesten ist sicherlich das Risiko bei Epilepsien. Doch auch viele andere neurologische Erkrankungen können vorübergehend, wiederkehrend oder dauerhaft die Fahreignung einschränken. Hierzu gehören beispielsweise Erkrankungen, die die Sensibilität (Empfindungsstörungen), die Motorik (Beweglichkeit und Kraft), Koordination (Gleichgewicht und Sicherheit der Bewegungen) oder kognitive Leistungen (z.B. Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnis) betreffen.
Zu diesen Erkrankungen zählen neben der bereits erwähnten Epilepsie unter anderem:
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Bewegungsstörungen, wie z.B. Parkinsonsyndrome
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Erkrankungen mit Koordinationsstörungen wie z.B. Kleinhirnerkrankungen und Schwindel
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Schlaganfälle
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Multiple Sklerose mit verschiedensten neurologischen Ausfällen
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Polyneuropathien mit Empfindungsstörungen und/oder muskulären Einschränkungen
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Kopfschmerzerkrankungen, die mit plötzlichen attackenartigen Beschwerden auftreten, welche die Fahreignung einschränken können (z.B. Schwindel oder Sehstörungen bei Migräne)
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Kognitive Störungen wie Demenzen unterschiedlicher Ursachen (Alzheimer, Gefäßerkrankung des Gehirns u.a.m.)
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​​Fahrtauglichkeit und Medikamente
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Viele der in der Neurologie verordneten Medikamente können eine negative Beeinflussung der Fahrtauglichkeit als Nebenwirkung haben. Zu den sich möglicherweise negativ auswirkenden Wirkstoffen gehören beispielsweise
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Epilepsiemedikamente
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Parkinsonmittel
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Antidepressiva
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Schmerzmittel
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Schlaf- und Beruhigungsmittel
Natürlich führt nicht jede der genannten Erkrankungen oder jedes der aufgezählten Medikamente zwangläufig zu einer Fahruntüchtigkeit. Jedoch besteht das Risiko, dass es eventuell vorübergehend zu Situationen kommt, in denen die aktive Teilnahme am Straßenverkehr zu einer Selbst- oder Fremdgefährdung führen kann. Sollte dem so sein, kann dies sogar die Schuldfrage bei einem Unfall beeinflussen oder zu einer Weigerung der Haftpflichtversicherung bezüglich der Schadensabwicklung bedeuten.
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Wichtig:
Es gilt der Grundsatz, dass jeder Teilnehmer am Straßenverkehr vor jedem Fahrtbeginn die eigene Fähigkeit am Führen eines Fahrzeugs selber überprüft. Die oben aufgezählten Erkrankungen und Medikamentenwirkungen können sich dieser Selbsteinschätzung jedoch entziehen. Unser Rat ist es deswegen, sich fachärztlich und mit der entsprechenden verkehrsmedizinischen Kompetenz beraten und ggf. begutachten zu lassen. Beraten wird natürlich auch in Hinblick auf andere medizinische Bereiche außerhalb der Neurologie.
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Zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail unter dem Stichwort „Verkehrsmedizin“ zur Beratung oder Begutachtung an. Vor jedem Gutachten findet ein Beratungstermin statt, in dem die zu prüfenden Fragen besprochen werden.
Bitte bedenken Sie, dass die verkehrsmedizinische Beratung und Begutachtung im Allgemeinen keine Leistungen Ihrer Krankenversicherung sind und von diesen nicht bezahlt werden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei verkehrsmedizinischen Beratungen und Begutachtungen nur mit Vorkasse tätig werden können.
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Kontakt:
termine@neurologie-berlin.de
Telefon: 030 - 79088518
Wir sind für Sie da:
Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Wolfram von Pannwitz, MBA
Dr. med. Marie Perle Brinckmann
Tel.: 030-7908850
Bitte beachten Sie, dass wir in jedem Fall eine Terminvereinbarung benötigen, sowohl bei Erstvorstellungen als auch bei Wiedervorstellungen. Sollten Sie Patient*in unserer Praxis sein und einen akuten Notfall haben, melden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch, damit wir das weitere Vorgehen sofort besprechen können.
Bei gesetzlich versicherten Patient*innen (GKV) benötigen wir bei Erstvorstellung unbedingt eine Überweisung des Hausärztin/des Hausarztes. Diese sollte möglichst kurzfristig ausgestellt sein. Dies gilt auch, wenn Ihr letzter Termin bei uns länger als ein Jahr zurückliegt.
Wenn Sie bereits Patient*in unserer Praxis sind und ein Anliegen haben (Terminvereinbarung, Rezeptwunsch, anderes) nutzen Sie bitte ebenfalls die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!