Die Verkehrsmedizin ist ein Teilgebiet der Humanmedizin, die sich mit Erkrankungen, Behinderungen und anderen medizinischen Ursachen beschäftigt, die zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führen. Dazu gehören auch durch Medikamente oder andere Substanzen hervorgerufene Minderungen der Tauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr.
Auch die Begutachtung der Fahreignung ist ein Inhalt der Verkehrsmedizin. Durch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird eine Art „TÜV für den Fahrer“ angestrebt. Von den Behörden kann sie hauptsächlich bei höheren Punktezahlen im Flensburger Register (besonders nach Führerscheinentzug) sowie im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten unter Alkohol und anderen Drogen angeordnet werden.
Verkehrsmedizin und Neurologie.
In der Neurologie sind viele Erkrankungen bekannt, die zu einer Einschränkung der Eignung zum Fahren eines Fahrzeugs führen. Am bekanntesten ist sicherlich das Risiko bei Epilepsien. Doch auch viele andere neurologische Erkrankungen können vorübergehend, wiederkehrend oder dauerhaft die Fahreignung einschränken. Hierzu gehören beispielsweise Erkrankungen, die die Sensibilität (Empfindungsstörungen), die Motorik (Beweglichkeit und Kraft), Koordination (Gleichgewicht und Sicherheit der Bewegungen) oder kognitive Leistungen (z.B. Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnis) betreffen.
Zu diesen Erkrankungen zählen neben der bereits erwähnten Epilepsie unter anderem:
Viele der in der Neurologie verordneten Medikamente können eine negative Beeinflussung der Fahrtauglichkeit als Nebenwirkung haben. Zu den sich möglicherweise negativ auswirkenden Wirkstoffen gehören beispielsweise
Natürlich führt nicht jede der genannten Erkrankungen oder jedes der aufgezählten Medikamente zwangläufig zu einer Fahruntüchtigkeit. Jedoch besteht das Risiko, dass es eventuell vorübergehend zu Situationen kommt, in denen die aktive Teilnahme am Straßenverkehr zu einer Selbst- oder Fremdgefährdung führen kann. Sollte dem so sein, kann dies sogar die Schuldfrage bei einem Unfall beeinflussen oder zu einer Weigerung der Haftpflichtversicherung bezüglich der Schadensabwicklung bedeuten.
Zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail unter dem Stichwort „Verkehrsmedizin“ zur Beratung oder Begutachtung an. Vor jedem Gutachten findet ein Beratungstermin statt, in dem die zu prüfenden Fragen besprochen werden.
Bitte bedenken Sie, dass die verkehrsmedizinische Beratung und Begutachtung im Allgemeinen keine Leistungen Ihrer Krankenversicherung sind und von diesen nicht bezahlt werden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei verkehrsmedizinischen Beratungen und Begutachtungen nur mit Vorkasse tätig werden können.
Kontakt:
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Tel.: 030-7908850
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