Telefon: +49 30 7908850
Telefax: +49 30 79088599
Direktnummer für Privatversicherte: +49 30 79088555
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Mo - Fr: 9 - 12 Uhr
Mo, Di, Do: 15 - 18 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder per E-Mail.
Folgebestellungen von Formularen (z.B. Rezepte bei Dauermedikation) können Sie 24 Stunden vorab unter rezept(at)neurologie-berlin.de oder aber über unsere Anrufbeantworterfunktion bestellen.
Haltestelle "Schloßstraße" (U9, Buslinien 148, 186, 282) oder "Rathaus Steglitz" (U9, S1, Buslinien M48, M82, M85, X83, 285, 385)
Von der Autobahn: Verlassen Sie die A 104 an der Ausfahrt 4 AS Breitenbachplatz/5 AS Schildhornstraße in Richtung Steglitz, Schildhornstraße und fahren Sie auf die Schildhornstraße. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 1500 m, dann biegen Sie rechts in die Schloßstraße ein.
Die Praxis befindet sich in der 2. Etage. Die Praxisräume sind mit dem Lift erreichbar. Hinweis: Vor dem Lift befinden sich 3 kleine Stufen.
Um Ihren ersten Termin bereits optimal nutzen zu können, bitten wir Sie, in Ihrem eigenen Interesse folgendes zu beachten:
Die Beachtung dieser Punkte ermöglicht es, Ihre Wartezeit zu verkürzen und den Praxisablauf zu erleichtern – so kann die zur Verfügung stehende Zeit bestmöglich für Ihre medizinischen Belange genutzt werden.
Beim ersten neurologischen Termin sollte Ihre individuelle Krankheitsgeschichte (“Anamnese“) ganz im Mittelpunkt stehen. Danach folgt die neurologische Untersuchung und gezielte Diagnostik. Nach Zusammenstellung aller einzelnen Faktoren kann eine Diagnose gestellt und mit der optimalen Therapie begonnen werden.
Um keine wichtigen Informationen zu vergessen und um sich auf das Erstgespräch vorzubereiten, können folgende Fragen hilfreich sein:
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, so sind Sie bestens vorbereitet! Ich freue mich auf unseren Termin!
Bitte kommen Sie nicht direkt mit der Chipkarte, sondern mit einer Überweisung Ihres Hausarztes! Dann wird er automatisch, es sei denn Sie wünschen dies nicht, per Arztbrief informiert!
Da die deutsche Bürokratie ja bekanntlich teilweise ausufert, gibt es verschiedene Überweisungsarten, die "den Aktionsradius" des Arztes festlegen durch eine Kennzeichnung auf der Überweisung:
a.) Mit-/Weiterbehandlung:
Nur von fremder Arztgruppe zu uns möglich (also nicht vom Nervenarzt oder Neurologen).
Sollten weitere Überweisungen wie CT, NMR oder Labor/Blutabnahme nötig sein, sind diese direkt von uns möglich. Ebenso ist es uns möglich, weitere Behandlungen einzuleiten und/oder Rezepte auszustellen.
b.) Konsil (= "Beratung des überweisenden Arztes, nicht des Patienten"):
Von allen Arztgruppen zu uns möglich.
Es muss eine klare Fragestellung auf der Überweisung stehen, die abzuklären ist. Darüber hinaus sind keine Tätigkeiten möglich. (Sind Sie beispielsweise wegen Parkinsonkrankheit zu uns überwiesen worden, haben darüber hinaus aber auch Kopfschmerzen, dürfen wir uns um diese nicht kümmern.)
Eventuelle für die Abklärung nötige weitere Überweisungen (Labor/Blutabnahme, evtl. Röntgen, CT/NMR) sind nur eingeschränkt möglich.
Dem Überweiser ist ein Konsil-Bericht zu schreiben. Die Therapie darf nicht direkt durch uns eingeleitet, d.h. Rezepte und Verordnungen nicht von uns ausgestellt werden. Sowohl Therapie als auch Beratung der Patientinnen und Patienten verbleiben komplett in der Hand des überweisenden Arztes, der den Bericht erhält und zu dem die Patientin oder der Patient zur Besprechung und Therapieplanung zurückgeht.
Hat ein Nervenarzt oder Neurologe a.) angekreuzt, gilt in seinem Fall automatisch b.) und es ist überhaupt keine Zusatzüberweisung möglich.
c.) Zielauftrag:
Von allen Arztgruppen zu uns möglich.
Ausschließlich das, was auf dem Überweisungsschein steht, darf durchgeführt werden. Eine klare Fragestellung muss formuliert sein. Dem überweisenden Arzt ist ein Bericht zu schreiben. Eventuelle Therapie darf nicht von uns eingeleitet werden.
In jedem Fall muss der Erbringer von Leistungen, also wir, sich bei jeder Patientin und jedem Patienten vergewissern, dass die gewünschte(n) Leistung(en) dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Sollten sie also nicht notwendig, wirtschaftlich und angemessen sein, dürfen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht durchgeführt werden, auch wenn ein anderer Arzt sie als Überweisung gewünscht hat.
Sie sehen, wie wichtig die im Überweisungsschein enthaltenen Informationen für Ihre Behandlung sind und wie wichtig es daher ist, dass Sie ihn zu Ihrem Besuch bei uns mitbringen.
Tel.: 030-7908850
Bitte beachten Sie, dass wir eine Terminvereinbarung benötigen.
Sie sind Patientin/Patient und haben ein Anliegen: Nutzen Sie bitte ebenfalls die genannten Telefonnummern oder nutzen Sie unseren Service.